Liebe Gäste,

 

willkommen im neuen Jahr. Auch in 2023 sind wir kulinarisch wieder für Sie da und freuen uns auf viele gemeinsame Momente.

 

Es wird für viele nicht immer einfach werden, aber wenn wir an unsere Hoffnungen und Wünsche glauben, zusammenhalten und gemeinsam die Wege gehen, dann haben wir schon den ersten Schritt getan.

 

Die erste große Neuerung gilt bereits schon ab 01.01.2023 - die neue Mehrwegpflicht für die Gastronomie. Das neue Verpackungsgesetz geht in eine neue Runde und bedeutet für uns als Unternehmen eine riesengroße Veränderung, welche wir aber mit Ihrer Hilfe, Unterstützung und Ihrem Verständnis schnellstmöglich gut umsetzen werden.

 

Was heißt das aber denn nun?

Für uns als Unternehmen heißt das kurz zusammengefasst:

- wir müssen Mehrwegverpackungen anbieten, bewerben und vorrangig benutzen und alles Speisen, die "to- go" gehen, darin verkaufen
- wir dürfen Mehrwegverpackungen, welche der Gast selbst von zu Hause mitbringt, mit Speisen befüllen (unter den geltenden Hygienebestimmungen) und die Speisen darin verkaufen
- wir dürfen auch noch, Restbestände usw. von den uns bisher bekannten Einwegverpackungen abgeben (diese Regel gilt bei bis zu 80 qm Verkaufsfläche/ Geschäftsfläche insg. usw. und max. 5 Mitarbeiter

 

Für Sie als Gast bedeutet das kurz zusammengefasst:

- Mehrwegbehälter einmalig bei uns käuflich erwerben und diesen immer zum Befüllen der Lieblingsspeise mitbringen
- eigenen Mehrwegbehälter von zu Hause (das kann auch ein Topf sein) mitbringen, den wir dann befüllen
- auf die Restbestände unserer Einwegverpackungen zurückgreifen und diese käuflich erwerben und die Speisen, wie gewohnt mitnehmen

 

Wer genauer nachlesen möchte, kann dies hier:

- Mehrwegpflicht in der Gastronomie

 

Hier haben wir eine kleine Übersicht für Sie.

 

Unsere Preisliste für Mehrwegartikel: